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Steigende Anzahl der Abfragen von privaten Konten seitens der Behörden

Anzahl der Kontoabfragen steigtEinen sehr starken Anstieg gab es in diesem Jahr bei den Abfragen privater Konten seitens der Sozialbehörden und auch der Finanzämter. Bis zum Ende des Septembers hatte es bereits mehr als 100.000 dieser Abrufe gegeben. In vielen Fällen ist es so, dass die Betroffenen davon gar nichts wissen, weil sie einfach niemand darüber informiert hat.

Am heutigen Dienstag teilte Peter Schaar, der Bundesdatenschutzbeauftragte, mit, dass sich die Zahl der Kontenabfragen bis Ende September auf 102.000 summiert hat. Im Vergleich dazu ist die Zahl, die im gesamten vergangenen Jahr zustande kam, recht gering, denn im Jahr 2012 gab es lediglich etwa 72.600 dieser Abrufe.

Schaar äußerte Kritik daran, dass die Möglichkeiten eines Kontenzugriffs zur Zeit immer mehr ausgeweitet würden auf mehr Behörden. Er selbst sieht hier den Gesetzgeber in der Pflicht, diese Befugnis zu einem Abruf der Konten zu überprüfen und zudem auch zurückzuführen auf das Maß, das unbedingt erforderlich sei.

Schon seit dem Jahr 2005 ist es den Behörden in Deutschland erlaubt, private Kontodaten abzufragen. Damit sollen beispielsweise Steuerhinterziehungen aufgedeckt werden, aber auch der Missbrauch von Sozialleistungen soll so herausgefunden werden. Abgefragt werden dabei die Stammdaten des Kunden, so wie Namen, Adresse und das Geburtsdatum. Dadurch soll herausgefunden werden, ob der Leistungsempfänger auch wirklich alle seine Konten angegeben hat. In den letzten Jahren haben sich die Abrufbefugnisse sehr stark ausgeweitet, und genau das wird kritisiert von Peter Schaar. Neben den Finanzämtern sind es auch die Jobcenter und die Gerichtsvollzieher, die das Verfahren nutzen, und auch noch weitere Behörden bedienen sich dieses Verfahrens.

Der Datenschutzbeauftragte führte aus, dass diese Abfrage von Konten ursprünglich eigentlich eingeführt worden sei als eine Maßnahme gegen den Terror. Schaar sieht dieses Argument des Kampfes gegen den Terror als eine „Art Türöffner“ zu diesen Kontodaten. Zudem sei es auch so gewesen, dass bei Prüfungen seitens der Aufsichtsbehörden herausgekommen sei, dass es oft keine Begründung gab für eine Abfrage, und dass die Betroffenen davon auch nicht in Kenntnis gesetzt wurden.

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